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Thema: TÜV Fragen

  1. #11
    amos
    Gast
    Die AE's sind alle von Valeo.

  2. #12
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
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    Avatar von Iceman
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    Zitat Zitat von give_away Beitrag anzeigen
    Die AE's sind alle von Valeo.
    Komisch, ich dachte immer die sind von Sonar...

  3. #13
    Richtig, sind von Sonar - Valeo macht nur die originalen!

    Zum Thema TÜV überziehen: Den darf man noch nicht ma mehr nen Tag überziehen, die kassieren direkt! Du darfst nur den Monat drüber, wenn du vorher wegen groben Mängeln zur Nachprüfung musst und nen Wisch hast!

  4. #14
    NetKiller
    Gast
    und mich hätten se heut fastr wieder weggeschickt wiel ich n monat zu früh war

  5. #15
    Wonninet
    Gast
    Zitat Zitat von little_tigi Beitrag anzeigen

    Zum Thema TÜV überziehen: Den darf man noch nicht ma mehr nen Tag überziehen, die kassieren direkt! Du darfst nur den Monat drüber, wenn du vorher wegen groben Mängeln zur Nachprüfung musst und nen Wisch hast!
    es gibt den auszug vom tüv süd der folgendes besagt:

    Überholt ist die frühere Bestimmung,
    dass das Fahrzeug in dem auf der HU-Plakette und in
    seinen Papieren angegebenen Monat zur Prüfung "angemeldet"
    werden muss. Vielmehr wird jetzt die Plakette
    zum Ende dieses Monats "ungültig". Bis dahin
    muss also die nächste Hauptuntersuchung absolviert
    sein. Sonst gibt es Ärger, wenn die verfallene Plakette
    bei einer Straßenkontrolle entdeckt wird.
    Danach folgt die von dir genannte Aussage über die Ausnahmen bei Nachuntersuchung.

    Aber bei Fahrzeugen, die keine Sicherheitsprüfung machen müssen bleibt der Tatbestandskatalog davon unbeeindruckt:

    329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
    Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuf
    ühren. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat 15,00€

    man beachte mehr als 2 Monate. Anders ist das natürlich bei PKW die zum gewerblichen Personentransport angemeldet sind :

    Nach Nr. 2.1 der Anlage VIII zur StVZO unterliegen der Sicherheitsprü-
    fung KOM und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Kfz, die zur
    Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen
    und Kfz mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
    Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 10 t)

  6. #16
    Senior
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    27.02.05
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    1.341
    Zitat Zitat von give_away Beitrag anzeigen
    Das heisst du darfst 2 Monate überziehen, ab dann darf das grüne Männchen kassieren. Anders bei Bussen und LKW's.. usw.

    lG
    ich glaube das man innerhalb der ersten 2 monate eine mängelkarte bekommt, sei es von einem polizisten oder vom ordnungsamt, damit musst du dann sowieso zum tüv und abstempeln lassen und den stempel gibts dann nur bei bestanderener HU

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