Das ist falsch.
Einen Mahnbescheid prüft das Gericht nicht sondern stellt ihn "ungesehen" zu.
Erst wenn du widersprichst muss nachgewiesen werden, dass die Forderung berechtigt ist.
Wichtig ist allerdings, auf den Mahnbescheid zu reagieren - tut man das nicht kann durchaus ein Säumnisurteil zustande kommen und dann wird's richtig stressig.