Zitat von CorsaXL
ja bei mir habe ich alle scheiben fluten lassen,hat so alles mit der eintragung gut 1000 euro gekostet.die vorderen seitenscheiben hab ich dann anschließend auf 60% tönen lassen-klar das ist illegal.aber schwer nachweisbar wieviel % es sind.hat ja net jeder bulle oder tüv son messgerät rumliegen.bevor ich es bei mir hab machen lassen habe ich mich umgehört und die meisten haben gesagt:nee das bekommste net eingetragen usw. dann habe ich beim kba angefragt und die antwort war das es möglich ist(kann die kba email auch hier posten) und genauso wie es damals in der email stand hab ich es eingetragen bekommen :D
hier die email vom kba:
> Sehr geehrter Herr XXX
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine
> Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG-
> (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage
> ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben
> führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO).
> Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die
> folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht
> genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
> Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung
> des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben.
>
> Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur
> durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die
> Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine
> Bauartgenehmigung ersetzen können.
>
> Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß
> Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall
> - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die
> Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt
> nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen
> Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hartmut Bruder
das war stand der dinge im september 2002
und genauso wies da steht stehts bei mir in den papieren
zulassungsstelle hatte ich auch vorher noch angerufen und mich da erkundigt-die sagten mir das selbe und es würde kein problem darstellen wenn ich es per einzelabnahme wie oben beschrieben eintragen lassen wollte.also fluten lassen,abnehmen lassen,ab zur zulassungsstelle und eintragen lassen.wurde seit dem schon 2-3mal angehlten vom fanclub grün-weiss,die haben nix gemacht außer bissel rumgefunkt und mir anschließend ne guite fahrt gewünscht