also nochmal !


Der TÜV KANN DAS ENTSCHEIDEN ob das okay ist oder nicht
wenn er das via einzelabnahme einträgt ist das legal!

wenn der das als sicher empfindet was soll es da für probleme geben?
du hast ja nich von haus aus ne unbedenklichtserklärung
bist halt zum tüv gefahren und hast nachgefragt!
die unbedenklichkeitserklärung ist für " eine erleichterte eintragung" da

so hat mir das auch der schroth mensch in der email geschrieben
allerdings wenn sie es nicht da reinschreiben das die gurte raus müssen
und es passiert halt was dann wird natürlich schroth verantwortlich gemacht
wie gesagt tüv ist tüv
wenn der sagt das is okay dann geht das schon klar!