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Thema: Tieferlegung mit 8x14?? Wieviel?und vor allem wie siehts aus

  1. #61
    Corsaconni
    Gast
    so,nun mal meine frage?
    was für ein gewindefahrwerk hast du?bei fast allen gw-fahrwerken steht im gutachten was von maximaler und minimaler gw-länge,wenn du das einhälst bist du trotz allem noch nicht sicher,da sich das alles auf die serienbereifung bezieht!da aber die 14er felgen deutlich kleiner sind kommst du auch tiefer als das geprüfte fahrwerk mir serienreifen... ist jetzt alles kein akt sollange du die 50cm sw-uk einhälst!ist allerdings beim tigra sogut wie unmöglich da er serie schon an 50cm hinkratzt!in fast allen neuen gutachten zb. kw,steht auch das mit den 50cm sw-uk drinne!
    dieses gesetz gibt es schon zig jahre,nur hatt es keinen gejuckt!
    sagen wir`s mal so,wenn der tüv dir was illegales einträgt haftest du dafür und nicht der tüv!die polizei darf alle eintragungen anzweifeln,da sie ja keine fachleute sind werden sie einen gutachter/tüvprüfer oder so heranziehen der ihen die eintragungen bestätigt oder eben nicht!
    bei mir war es halt so das ,sagen wir mal ein herr maier alles eingetragen hatt aber ein herr müller das nicht bestätigen konnte!
    und die polizei hat nach der stvzo gehandelt und war völlig im recht!

    und das kann ich dir auch sagen,ich war mit sicherheit sehr freundlich zur polizei,bin ich eigentlich immer!
    wie gesagt ich bin 8 jahre lang so gefahren und hatte nie probleme,im gegenteil,die meisten polizisten waren überrascht und erfreut das an solchen autos eigentlich alles ok ist!bis auf einmal...
    und glaube mir,das wird noch viel schlimmer...

    du solltest auch mal die suche benutzen wieviel corsas und tigras in den letzten jahren schon stillgelegt worden sind,das waren einige!
    trotz eintragung

  2. #62
    Tigradriver82
    Gast
    also ich weiß das viele stillgelegt werden, aber der Mangel mit die 50 cm kann ja an ort und stelle behoben werden, ich dreh dem des ding in 10 min hoch auf seine 50 cm, bei mir schein steht: 195-45-14, Felgentypu un ETR und blabla, und dann noch: Fahrzeug tiefergelegt um ca 40 mm, durch Weitec Gewindefahrwerk, Kennzeichnung balbla, Abstand Mitte untere Befestigungsschraube-obere Federauflage 200 mm, und hinten 15 mm, und genauso hab ichs eingestellt

  3. #63
    Bluetigra01
    Gast
    Zitat Zitat von Corsaconni
    "ich lass mir mein auto nicht von einem polizisten entstempeln"
    prima,was machst du anders?
    dann verrat mir halt mal dein rezept,ich würde auch gerne legal "tief" fahren...
    Zitat Zitat von Corsaconni
    so,nun mal meine frage?
    was für ein gewindefahrwerk hast du?bei fast allen gw-fahrwerken steht im gutachten was von maximaler und minimaler gw-länge,wenn du das einhälst bist du trotz allem noch nicht sicher,da sich das alles auf die serienbereifung bezieht!da aber die 14er felgen deutlich kleiner sind kommst du auch tiefer als das geprüfte fahrwerk mir serienreifen... ist jetzt alles kein akt sollange du die 50cm sw-uk einhälst!ist allerdings beim tigra sogut wie unmöglich da er serie schon an 50cm hinkratzt!in fast allen neuen gutachten zb. kw,steht auch das mit den 50cm sw-uk drinne!
    dieses gesetz gibt es schon zig jahre,nur hatt es keinen gejuckt!
    sagen wir`s mal so,wenn der tüv dir was illegales einträgt haftest du dafür und nicht der tüv!die polizei darf alle eintragungen anzweifeln,da sie ja keine fachleute sind werden sie einen gutachter/tüvprüfer oder so heranziehen der ihen die eintragungen bestätigt oder eben nicht!
    bei mir war es halt so das ,sagen wir mal ein herr maier alles eingetragen hatt aber ein herr müller das nicht bestätigen konnte!
    und die polizei hat nach der stvzo gehandelt und war völlig im recht!

    und das kann ich dir auch sagen,ich war mit sicherheit sehr freundlich zur polizei,bin ich eigentlich immer!
    wie gesagt ich bin 8 jahre lang so gefahren und hatte nie probleme,im gegenteil,die meisten polizisten waren überrascht und erfreut das an solchen autos eigentlich alles ok ist!bis auf einmal...
    und glaube mir,das wird noch viel schlimmer...

    du solltest auch mal die suche benutzen wieviel corsas und tigras in den letzten jahren schon stillgelegt worden sind,das waren einige!
    trotz eintragung
    also für den herren nochmal ich hab ein kw gewinde variante 1 und bei mir steht nichts im gutachten und auch nichts im fahrzeugscghein kann dir auch gerne meinen fahrzeug schein kopieren und zufaxen und das gutachten wenn du es nicht glaubst

    ich weiss nciht was manche leute für porbleme haben ich kann gerne sagen was ich zu den polizisten sag

    ganz einfach ich red normal mit ihm erklär ihm alles hab meine papiere alles dabei und helfen ihnen alles so zu verstehen das sie es auch verstehen dazu fahre ich schon lang geniug mein auto !!!!! desweiteren hab ich das problem auch schon gehabt das sie mir mein auto also nicht ur einaml sondern mehrmals entstempeln wollte nur haben sie es nie gemacht weil es einfach so war das die tüv prüfer immer alles so als richig bestätigt haben man muss halt nicht zum kleinen tüver gehen siondern zum chef von der hauptstelle !!!

    und glaubt mir bei uns in bayreuth ist es nicht einfach was eingetragen zu bekommen das ist schon viel aufwand und ein grosses finazielles porblem ( soll nicht heissen das ich tüver bestechen tu) die machen halt einfach alles gleich als einzelabnahme und somit wird es richtig teuer

    ich weiss zwar nicht was da alles damals an deinen fahrzeug nicht richtig war aber auf jedenfall hat ein polizist nur das recht ein fahrzeug zu entstempeln wenn grob fahrlässig gehandelt wird also zb versicherung nicht bezahlt mängelkarte nicht vorgezeigt bzw bestätigt oder der tüv zich monate abgelaufen usw aber wegen einen fahrwerk oder nen auspuff der zu laut ist eben nicht !!!!

    hab grad nochmal mit einen polizisten gesprochen und der hat mir das bestätigt

    und ich weiss auch nicht was bei euch in der oberpfalz son anderes läuft als wie bei uns uin bayreuth !!! soweit sind wir auch wieder nicht auseinander von der strecke meine ich !!!

    grüsse

    christian

    PS : @fummy hast du mich gemeint mit dem held ???

  4. #64
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
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    5.651
    @corsaconni...

    Ach lass ihn doch (den bluetigra)...wenn er sich nichts erzählen lassen will...dann soll er doch weiter rumfahrn und meinen er ist der Größte!;-)

    Zu solchen Äußerungen sag ich nix mehr...man will den Leute ja hier (wenns denn stimmt) nur was richtiges erzählen, damit sie vielleicht vor Schaden bewahrt werden...wenn er das nicht will, dann eben nicht!!;-)

    @tigradriver

    War bei mir auch so, wie bei conni...
    schön brav und freundlich gewesen...nix dummes gesagt und trotzdem wollten sie, dass ich mit zum Tüv koimme, obwohl ich den Lufi hätte in 2 Sekunden (was ich ihnen auch angeboten hab) hätte umbauen können...
    War nix zu machen...weil ich ja das Fahrzeug bis zum dem Zeitpuntk möglicherweise illeagl mit erlöschener BE gefahren hab...
    Sicher kann man in vielen Fällen noch Glück haben...aber bei mir war'S bis jetzt z.B. immer so, dass ich schon von vornherein gemerkt hab, dass die Polimanzei "diese aufgemotzten Dinger" seh rliebt!;-)...


    Naja Faktum ist auf jeden Fall, das der Tüv nicht haftbat gemacht werden kann (das sollte sehr scxhwierig sein) für Eintragungen, die eigentlich legal sind (Fahrwerk etc...) und aber illegal werden können (wenn sich das Fahrwerk noch setzt und man dann zu tief kommt)...Das hat mir auch der Richter so versichert...


    mfg

  5. #65
    Corsaconni
    Gast
    das war ja genau das problem!
    ich sagte zu dem polizisten,kein thema,ich schraub ihn schnell auf die 50cm sw-uk!darauf der polizist,ja kein problem,nur stimmt dann ihre eintragung von einer freien gw-länge von 40mm nicht mehr und ist somit ungültig!
    so oder so,wenn du an den richtigen bzw. falschen cop kommst hast du ein problem...
    du darfst an deinem auto gar nix verändern wenn sie dich aufgehalten haben,ich mußte der polizei bis zum tüv nachfahren,dort wurde mein auto genau angesehen!hat alles gepasst,alle eintragungen waren da,abe`s usw. nur die sw-uk hat nicht gepasst!und deshalb war meine betriebserlaubnis erloschen!
    ich durfte nicht mal mehr heimfahren...

  6. #66
    Fummy
    Gast
    @Bluetigra01

    Ja hab dich gemeint!!! Weil leute mit "fast" 30 Jahren sich eigentich besser auskennen sollten!!!

    Aber wie man hier sieht läßt du dir nix sagen und auch nix erklären!!!

    Irgendwo im Forum hat der Frank mal den Paragraphen gepostet in dem steht das alle Autos die nahc Bj. 1988 gebaut worden sind die 50 cm "Reflektorunterkante" einhalten müssen!!!!

    Meines ist auch eingetragen und ich war so beim Tüv und sie haben mich auch so schon aufgehalten...bis jetz war es kein Problem! Aber ich weiß das ich die 50cm eigentlich haben muß, weil wenn man an den falschen gerät legt der dein Auto still!!! Und da ist egal wie du um den heißen Brei redest!!!

    Aber wie gesagt es gibt imme Leute die alles besser wissen müssen :lol:

    Hier noch der Link zu dem beitrag von Frank:
    http://forum.corsa-tigra.de/viewtopi...ht=CT&start=75

  7. #67
    Maveric
    Gast
    Ich kann das nur bestätigen was Bluetigra01 schreibt.

    Das Problem an diesem Schwu... Paragraphen ist das die sich selber wiedersprechen.

    Und der TÜV MUSS ein Fahrwerk eintragen sollange ALLE Punkte und Auflagen im TÜV Prüfbericht eingehalten wurden !!!!!!

    Und ich bin froh das in meinen Gutachten KEINE SCHEINWERFERHÖHE festgelegt wurde

    VA 8x14 Steffan
    HA 9x14 Steffan
    FK Gewindefahrwerk ohne Vorfeder
    VA auf max. Höhe gestellt d.h. 70mm bis Unterkante Ring
    HA Federn gepresst
    Scheinwerfehöhe 42 CM


    Der besagter Paragraph bezügl. Scheinwerferhöhe wird so kommentiert beim Tüv.

    Und gilt nur der Ausleuchtung.

    Scheinwerfer müssen auf :

    25 m ..... Lux haben
    50 m ......Lux haben
    100m .....Lux haben.

  8. #68
    Bluetigra01
    Gast
    danke maveric und wobei ich weiss das dein auto noch lange nicht so eingetragen ist wie meins der is glaub ich erst seit einen halben jahr so abgenommen gelle

    grüsse

  9. #69
    Maveric
    Gast
    Stimmt nicht ganz, war heute beim TÜV Aber der Tüv mußte es eintragen, weil ALLE Auflagen paßten !!!!!

    Er hat mich zwar darauf hingewiesen das die Scheinwerferhöhe nicht paßt, aber da das Fahrwerk auf MAX. hochgedreht war mußte er es eintragen.

    Und die Polizei KANN DAS AUTO NICHT ENTSTEMPELN!!!!!!!! Da die Betriebserlaubnis NICHT erloschen ist wenn du drunter bist mit der Scheinwerferhöhe.

    Nur ne Mängelanzeige über 25 Euro.

  10. #70
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
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    5.651
    @maverrick

    Warte, warte...du hast das Ding ganz hochgedreht? Bist zum Tüv und hast es eintragen lassen?? :lol:

    Was bringt das denn bitte??? Normalerweise muss der Tüv in den Papieren das Restgewinde vemerken! Und das darfst du nicht verändern!!
    Es ist doch völlig Wurst, ob diese Auflage im Gutachten steht oder nicht!
    Es gibt das Gesetz und das ist ausschlaggebend!! In der Abe von meiner Gr. A steht auch nichts drin wie laut die sein darf! Nur das sie zum Zeitpunkt der Eintragung legal ist...nach nem Jahr liege ich garantiert über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von (72db?? kann das sein?)
    Und dann ist der Auspuff strenggenommen illegal!!

    Und wenn du dein Fahrzeug jetzt wieder runterdrehst und unter die 50cm kommst und die Bullen halten dich an(mal angenommen das Restgewinde steht bei dir nicht drin...dann kann auch keiner dem Tüv was, weil die dann sagen...na da hast du soviel dran rumgebaut seit der Abnahme...)!! Dann können sie dir sehr wohl was!! Weil dein Fahrwerk dann schlicht und einfach verkehrt eingetragen ist und damit erlischt deine Be genauso! Und dem Tüv ist das doch Wurscht...klar trägt der dir das so ein, wenn du es hochdrehst...bloß dann wieder runter drehn is nich...und da kannst du auch mit mehr rechnen als ner Mängelkarte...Da gibt's genauso Punkte und Bußgelder...weil du zum Zeitpunkt der Kontrolle, das Fahrzeug ja nachweislich in Betrieb genommen haben musst und somit gefahren bist, was du nicht darfst, wenn das Gewinde runtergeschraubt ist und dann kannste auch vergessen: Ich dreh's jetzt vor Ort wieder hoch...Das lässt sich vielleicht der richtige Dumme mal gefallen, wenn du Glück hast...aber grade bei den Heinis bei euch in Bayern würd ich mich darauf nicht verlassen!! :wink:


    mfg

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