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Thema: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

  1. #101
    BournOut
    Gast
    das mit der UE ist vieleciht garnet soweit weg.

    der nette dekra der mir meine ws libbe eingetragen hat meint das ab nächstem jahr die eintragung wegfällt und alle teile mit e nummer ausgelifert werden.

  2. #102
    hifiadriango
    Gast
    also das glaube ich leder net .. sowas nettes wirdes in D nie geben !!!

  3. #103
    BournOut
    Gast
    so hats der prüfer mir erzählt.
    obs stimmt weis ich leider net.

    der fragte mich als erstes wo ich ankam wegen eintragen ob das überhauot lohnt weil eintragen ja eh abgeschafft wird

  4. #104
    Tigr4ndi
    Gast
    Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!

    Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).

  5. #105
    TeenTigra
    Gast
    Zitat Zitat von Tigr4ndi
    Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!

    Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).

    Das wäre mir neu!

    Allerdings wäres es wenn das wahr wäre goil dann wäre mein Tigi doch legal

  6. #106
    Tigr4ndi
    Gast
    Dauert doch noch n bissel bis zur 100% Sicherheit. Auf dem Fax ists net genau zu erkennen und ich hab heut wieder keinen TÜV bekommen, weil die Toleranz laut Prüfer angeblich nur +50mm beträgt! :?
    Auf dem Fax siehts aber nach +/- 50mm aus.

    Das ganze läuft (wenn ich das hier richtig erkenn) unter

    §30 "Beschaffenheit der Fahrzeuge"

    lfd. Nr. 1.14.3 "Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)"

    hier beträgt die "Zulässige Meßwertabweichung" 50mm (wie gesagt ob nur + oder +/- ist nicht genau zu erkennen)...

    Werds dann am Montag bei MLK bzw. TÜV KL sehen!

  7. #107
    Capuchino
    Gast
    Auszug aus der StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung / Aktueller Rechtsstand: 11. März 2004)

    § 50 Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht

    Abs. 3

    Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
    __________________________________________________ _____________

    Dummerweise steht da gar nix von Toleranz... *schulterzuck*

  8. #108
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
    Registriert seit
    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen :wink:

  9. #109
    Bnez
    Gast
    Zitat Zitat von Fasemann
    genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen :wink:
    IM Offtopic schrieb heute einer, dass die Regelung 1981 eingeführt wurde wg. der vielen Unfälle und um diese zu senken. Wenn das der Grund war (denke es gibt gar keinen) wieso dürfen dann die Luxus- Karotzen tiefer sein? Weil deren Fahrer genuch Kohle ham sich nach m Unfall gleich ne Neue zu kaufen ??????????????

  10. #110
    BournOut
    Gast
    weil ein autokonzern das geld hat sich die erlaubnis zu "erkaufen"

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