E. Nr ist drauf ja ...
Reflektoren hab ich keine dran .. hat der aber auch nicht danach gefragt (haben die lichter eh nicht, sind aber laut abe Pflicht, werd mir morgen sofort welche drankleben)
Öhm, woher soll ich wissen das diese ABE ungültig ist ...Naja aber wenn du denen ein ungültiges Schrifstück gibst dann würd eich auch erstmal denken das die Rückleuchten illegal sind da sich das Muschwitz Gutachten auf eingefärbte Leuchte bezieht.
Bin vor 4 Wochen ohne Probs mit diesen Rücklichtern durchn TÜV gekommen ... Hm