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Thema: Tigra wieder anmelden, TÜV, Zulassung,... . Wie?

  1. #1

    Tigra wieder anmelden, TÜV, Zulassung,... . Wie?

    Hallo,

    Google hab ich schon bemüht, leider nicht so viel dafür gefunden.

    Ich muss zwangsweise auf meinen Tigra für 1-2 Wochen zurückgreifen. Hatte ja deswegen schon mal nach Zahnriemen etc. gefragt.

    Wie läuft eine Wiederanmeldung genau ab (beim letzten Mal hatte der Tigra noch TÜV)? Ich muss TÜV machen, ich muss zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug wieder anmelden,
    nur in welcher Reihenfolge?

    Anmelden würde ich gerne falls es günstiger ist als Saisonkennzeichen, mit Vollkasko oder wäre ganzjährige Anmeldung in diesem Fall günstiger?

    Kann ich quasi zuerst zur Zulassung, Auto anmelden, Kennzeichen drauf, TÜV und ist es fertig oder wird das etwas komplizierter? Womit muss man preislich rechnen? Habe immer das Gefühl, dass meine Zulassungsstelle sich alle möglichen Zusatzkosten ausdenkt.

    Danke, Steven

  2. #2
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    Avatar von ice tiger
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    Erst TÜV, Versicherungsnummer besorgen, dann Zulassungsstelle.
    Andersrum geht nicht. Du brauchst TÜV und eine Versicherungsbestätigung (so ne Nummer da). Dann TÜV Bericht, Perso, Fahrzeugbrief (Teil I),ggf. Abmelde/Stilllegebescheiniging, ggf. alte Kennzeichen und ab zur Zulassung. Am besten vorher anrufen, was die haben wollen um ganz sicher zu gehen.

  3. #3
    Also fachmännisch übersetzt:
    Rote Kennzeichnen würden es für den Besuch beim TÜV auch tun, richtig?^^

    Was würdet ihr machen? Saisonkennzeichen oder dauerhaft und dann in beiden Fällen wieder abmelden?


    VG

  4. #4
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    Avatar von Raser16V
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    Rote Nummer gibt es als Privatperson nich mehr. Nur 5 tages Kennzeichen, da haben sich die Richtlinien geändert, so ein Kennzeichen holen, zum TÜV zum Straßenverkehrsamt anmelden.

    Saison ist immer billiger als Voll. Aber kanst du dir für die 1-2 Wochen nicht nen anderes Auto besorgen/leihen???

    MFG Bernd

  5. #5
    Hallo,

    große Möglichkeiten habe ich leider nicht, ein anderes Auto bekomme ich für den Zeitraum leider nicht zur Verfügung gestellt. Greife momentan auf ein Wagen in der Familie zurück, aber das fällt leider unter große Schikane, was man dafür alles an Gegenleistung erwartet und auf die Dauer sehe ich mich da nur noch abgezockt.

  6. #6
    Mietwagen? Die sind bei längerer Miete gar nicht mal so teuer und vermutlich sinnvoller als den Tigra für 2 Wochen fit zu machen und danach wieder wegzustellen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von ice tiger Beitrag anzeigen
    Erst TÜV, Versicherungsnummer besorgen, dann Zulassungsstelle.
    Andersrum geht nicht. .....
    Doch, es geht auch anders.An der Vorabzuteilung von Kennzeichen sollte sich nichts geändert haben, d.h. du gehst mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle, kriegst da nen Papierzettel und Kennzeichen und darfst damit 4 Wochen im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur HU und Werkstatt fahren. du musst aber aufpassen, dass deine Versicherung diese Fahrten abdeckt. (In den Haftpflichbedingungen der Punkt H.3, kann aber abweichen). In der FZV ist diese Vorabzuteilung §10 Abs. 4 geregelt.

    Also,
    -Versicherung abschließen und dabei in den Bedingungen schauen dass das ungestempelte Fahren abgedeckt ist
    -Vorabkennzeichen holen (das du auch nachher weiternutzen kannst)
    -TÜV kriegen
    -Vollständig zulassen.

    Ich persönlich halte von Saisonkennzeichen nicht viel, aber wich weiß nicht wie du den Tigra nutzen willst. Di Hauptfrage ist, wie du in der Haftpflicht dann mit den Prozenten runterkommst. und wenn du ihn doch im Winter mal brauchst ist ein Wiederzulassen ggf. teurer als gleich ein normales Kennzeichen.

    P.S. ich sehs bzgl. Mietwagen eigentlich öhnlich wie ti96. Allerdings wirds dem Tigra vielleicht auch guttung, wenn er mal gefahren wird. Ob sich Vollkasko lohnt bezweifle ich, die zahlen doch eh nur den Zeitwert. Und ist die Familie echt soo nervig weil du dir von denen 1-2 Wochen ein Auto leihst? Bissl Zusammenhalt sollte in ner familie schon sein.

    P.S2: Im Zweifelsfall klären obs sicher noch geht und die Haftpflichtversicherung ist die ganz normale KFZ Haftpflicht, keine Sonderregelung wie 5-Tage Kennzeichen oder so.

  8. #8
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    Avatar von ice tiger
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    Ohne TÜV bei unserer Zulassung jedenfalls hier No Way...
    Und dass da ne Versicherung mitspielt wundert mich...Hatte ich bisher noch nicht gehört, dass das geht...

  9. #9
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    Avatar von Raser16V
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    Zitat Zitat von corsandi Beitrag anzeigen
    Doch, es geht auch anders.An der Vorabzuteilung von Kennzeichen sollte sich nichts geändert haben, d.h. du gehst mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle, kriegst da nen Papierzettel und Kennzeichen und darfst damit 4 Wochen im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur HU und Werkstatt fahren. du musst aber aufpassen, dass deine Versicherung diese Fahrten abdeckt. (In den Haftpflichbedingungen der Punkt H.3, kann aber abweichen). In der FZV ist diese Vorabzuteilung §10 Abs. 4 geregelt.

    Also,
    -Versicherung abschließen und dabei in den Bedingungen schauen dass das ungestempelte Fahren abgedeckt ist
    -Vorabkennzeichen holen (das du auch nachher weiternutzen kannst)
    -TÜV kriegen
    -Vollständig zulassen.
    Möp.. das ging früher mal, ist aber nicht mehr zulässig. Es war auch nur für eine Fahrt zum Tüv zulässig mehr nicht.

    MFG Bernd

  10. #10
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    Avatar von ice tiger
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    Hätte mich auch gewundert. Hab ja nun auch schon ein paar Mal Autos ab-, an- und umgemeldet.👍

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