Zitat Zitat von Raser16V Beitrag anzeigen
Möp.. das ging früher mal, ist aber nicht mehr zulässig. Es war auch nur für eine Fahrt zum Tüv zulässig mehr nicht.

MFG Bernd
Im der Fahrzeugzulassungsverordnung steht die Möglichkeit noch drin und in Kaiserslautern z.B. scheints das in gewissen Maßen auch noch zu geben Stadtverwaltung Kaiserslautern (heißt da Vorführbescheinigung und gilt wohl wirklich nur für HU/AU)
Und hier in München hat das ein Nachbar vor 2 Jahren noch machen können. Kann aber sein, dass das in verschiedenen Bundesländern/Zulassungsbezirken verschieden restriktiv gehandhabt wird. Im Zweifelsfall sollte sowas in 2 Minuten mit einem Anruf in der Zulassungsstelle erledigt sein.