Zitat von
corsandi
Doch, es geht auch anders.An der Vorabzuteilung von Kennzeichen sollte sich nichts geändert haben, d.h. du gehst mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle, kriegst da nen Papierzettel und Kennzeichen und darfst damit 4 Wochen im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur HU und Werkstatt fahren. du musst aber aufpassen, dass deine Versicherung diese Fahrten abdeckt. (In den Haftpflichbedingungen der Punkt H.3, kann aber abweichen). In der FZV ist diese Vorabzuteilung §10 Abs. 4 geregelt.
Also,
-Versicherung abschließen und dabei in den Bedingungen schauen dass das ungestempelte Fahren abgedeckt ist
-Vorabkennzeichen holen (das du auch nachher weiternutzen kannst)
-TÜV kriegen
-Vollständig zulassen.