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Thema: Neues zur HU ab 07.2012

  1. #1
    JuBo
    Gast

    Neues zur HU ab 07.2012

    Hallo,

    ab dem 01.07.2012 gibt es keine geringfügigen Mängel mehr. Selbst das nicht funktionieren der Standlichbeleuchtung ist dann ein "grober Mangel". Erst nach Schadenbehebung gibt es die Plakette. - Denne -

  2. #2
    ??? Ich hab das anders in Erinnerung. Der "geringe Mangel" ist dann nur noch ein Hinweiß, ein paar alte Geringe Mängel werden hoch gestuft und der rest bleibt Hinweise

  3. #3
    gibts ne liste welche geringen mängel denn hinweise und grobe mängel werden?

  4. #4
    Denke hier steht alles

    http://de.autoblog.com/2012/04/11/t-...m-1-juli-2012/

    gruß opelfreaky

  5. #5
    hmm probefahrt find ick ja nicht sonderlich schön.

  6. #6
    Corsa B ST
    Gast
    Probefahrt ist ja der Hammer. Bei den heutigen Spritpreisen. Aber dann habe ich auch das recht mitzufahren.

  7. #7
    Jo mit 8Km/h über den Hof ist ja soooo ne Probefahrt.

  8. #8
    Ossi
    Gast
    sieht man mal wieder das da nur die hälfte drin steht.
    1. die probefahrt gilt nur für neufahrzeuge und da aufgrund der elektronischen regelsysteme. find ick persönlich nicht so schlecht.
    2. die rückdatierung ist - zumindest hier bei uns - bereits seit 1.4. weggefallen
    3.die blase mit den hinweisen ist nicht durch. die bisherige regelung mit geringen mangeln bleiben bestehen werden allerdings verschärft so das man je nach prüfer auch mit ner kaputten kennzeichenbeleuchtung durchfällt. das wiederum ist für mich der größte schwachsinn überhaubt. wir haben jetzt schon weltweit mit abstand die schärfsten tüv bestimmungen

  9. #9
    Senior VIP (Spender)
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    Wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die auch noch mit mit einer 20-prozentig höheren Gebühr zu Buche schlägt. Auweia! Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße durch die Polizei.
    Wo sind wir hier denn? Im Kindergarten?
    Da platzt mir schon wieder was, wenn ich das lese.
    Der Staat und EU-Regelwahn denkt sich immer mehr Schei*e aus, damit sich die Leute möglichst ein neues Auto kaufen sollen...

    Dass die Rückdatierung wegfällt, halte ich für selbstverständlich.
    Tüv ist dann wenn Tüv ist und nicht 2 Monate später...

    Das mit den Hinweisen ist auch der Oberhammer, sollte es denn wirklich so schlimm werden.
    Damit kann man sich auch die Kassen füllen...

    Zum Glück kenne ich meine Tüv-Prüfer und muss mir um so einen Schwachsinn keine Gedanken machen....

  10. #10
    Felix39
    Gast
    Eine Nachfrage zur fortgefallenen Rückdatierung:

    Die Gültigkeit der neuen Plakette soll nun ja zwei Jahre ab letzter Untersuchung sein. Mal angenommen, ein erheblicher Mangel wird im Oktober festgestellt und mit der bestandenen Nachprüfung im November die neue Plakette erteilt. Zählen dann die zwei Jahre ab tatsächlicher Plakettenzuteilung, also ab der Nachprüfung im November? Oder ist da die erste nicht bestandene Hauptuntersuchung im Oktober maßgebend?

    Gefühlsmäßig würde ich vermuten, daß der Monat der Plakettenzuteilung maßgebend ist, aber vielleicht weiß dies jemand aus eigener Erfahrung. Die Berichterstattung in den Medien ist wie immer da sehr oberflächlich. Vielen Dank!

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