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Thema: keine einzelabnahmen ab april 2009???

  1. #41
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
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    03.11.03
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    allerdings aufgrund der Kürzeren Getriebe relativiert sich das wieder!
    Gut...das würde aber nur für die Leute zählen, die das F15 fahren, oder?
    F16/F20 bleibt ja Alles dasselbe...

    Die Radreifenkombis 8x17, 9x16,7,5x16 etc. sind ja nun auch fast gleich in Bezug auf Vectra,Calibra, Tigra, Corsa...

    Und mit Spoilergedöhns würde ja ein Calibra, Vectra, Astra den CW-Wert auch wieder so sehr verschlechtern, dass die Abgasnorm schlechter würde...

    Ist schon ne lustige Sache, das...

    Eigentlich müsste man sich die Winterreifen auch nochmal per Spezialabnahme eintragen lassen, weil die sich vom Sommerreifen unterscheidende Gummimischung, je nach Wetter, mehr oder weniger Grip verursacht und sich damit ggf. die Abgaswerte verschlechtern...

    Ach ja und wenn das Auto dreckig ist, dann ist es schwerer beim Beschleunigen --> Schlechtere Abgaswerte

    Wenn die Freundin über xxx kg wiegt...naja ihr wisst schon --> schlechtere Abgaswerte

    Hoffentlich gibt's noch einige Prüfer, die darüber nur lachen...

    mfg

  2. #42
    AirArt
    Gast
    Gibt es in diesem Bereich eigentlich was neues? was handfestes?

  3. #43
    Ja wäre echt mal interessant!!
    Will nämlich auch auf let umbauen. Aber auf garkeinen fall mit Euro1!

    @airart willste auch umbauen, oder warum willste wissen?

  4. #44
    AirArt
    Gast
    Will nächste Woche Felgen ( 8 und 9x 17" ) und endlich den BB eintragen lassen.


    Wenn der §21 tatsächlich Essig ist und der TüV noch nicht einmal mehr Teilegutachten anerkennt, hab ich ein Problem.....

  5. #45
    sodelle will das thema nach nem jahr mal wieder hoch holen.
    wollt heut morgen de frau ihr astra anmelden.. auf der zulassung dann essig..

    seit neustem (für mich zumindest, da ich schon lang kein auto mehr angemeldet hab ) gibt es im lande hessen ein neues gesetz, das ich sämmtliche §21 und § 19 (2) in marburg abnehmen lassen muss.
    sprich ich zahl beim tüv nen a***ch voll geld für ne einzellabnahme, und dann darf ich nochmal 40 EUR zahlen das die mir in marburg bestätigen, dass das alles so seine richtigkeit hat.
    und wenn es dumm läuft sagen die "nööö" ist nicht eintragung ist nichtig.
    und dann kannste die kiste nicht zulassen..
    frag mich was der dreck schon wieder soll, ausser geldmacherei, und das de jetzt 2 mal angst haben musst bis alles passt.


    andere fragen: hat schon einer erfahrung mit den jung da oben gemacht???
    ich hattte eben mal mit denen tel, scheint ja nen lustiger haufen zu sein, nur bringt mir das nix, wenn se die einzelabnahme nicht anerkennen.
    was mach ich wenn die das gutachten des tüv nicht anerkennen??

    ps: häng mal noch nen text diesbezüglich aus nem anderen forum mit an.

    Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

    Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, die nicht zu einem von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union genehmigten Fahrzeugtyp gehören, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Diese behördliche Bestätigung wird als Einzelgenehmigung bezeichnet.
    Die Einzelgenehmigungen werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden erteilt.

    Auf Antrag wird

    * für gebrauchte Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 21 StVZO erteilt,
    * für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.


    Hier sind einige wichtige Fragen und Antworten für den Ablauf des Verfahrens:

    Welche Papiere muss ich der Genehmigungsbehörde zukommen lassen?

    * Unterschriebener Antrag (Vordrucke: Antrag nach § 21 StVZO / Antrag nach § 13 FG-EGV)
    * Sämtliche vom Sachverständigen/technischen Dienst erstellten Gutachten mit Anlagen
    * Personalausweiskopie oder Kopie des Reisepasses

    Die Übersendung von Originalpapieren ist nicht notwendig. Um Ihnen eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, reicht es aus, uns die oben genannten Unterlagen per Fax (06421/405-1696) oder E-Mail ( oder ) zukommen lassen.

    Mittelfristig wird angestrebt, dass der Genehmigungsbehörde die Gutachten als Datensatz zugeleitet werden.

    Wann ist ein Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO und wann ein Antrag auf Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu stellen?

    Ein Antrag nach § 13 EG-FGV ist zu stellen, wenn es sich um ein Neufahrzeug der Klassen M (u. a. PKW, Wohnmobile), N (u. a. LKW, Sattelzugmaschine) und O (Anhänger aller Art wie Sattel-, Deichsel- oder Zentralachsanhänger) handelt. In allen anderen Fällen ist ein Antrag nach § 21 StVZO zu stellen.
    Eine vollständige Übersicht über die EG-Fahrzeugklassen finden Sie hier.

    Ich möchte per Überweisung bezahlen. Wie lautet Ihre Bankverbindung?
    Ihre Zahlungen richten Sie bitte an:
    Konto-Nr.: 19
    BLZ: 53350000
    Bank: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
    Verwendungszweck (1. Zeile): 02020302
    Verwendungszweck (2. Zeile): 51001101 + Name des Antragstellers

    Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?

    Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages hängt von der Art der von Ihnen gewählten Bezahlung ab. Möchten Sie die Gebühren per Überweisung bezahlen, ist zu beachten, dass hierbei eine eventuell entstehende zeitliche Verzögerung des Genehmigungsverfahrens entstehen kann, da eine abschließende Bearbeitung des Antrages bzw. Rücksendung der Genehmigung erst nach Zahlungseingang erfolgen kann. Dies wird in der Praxis durch Bankwege etc. sicherlich einige Tage in Anspruch nehmen bis die Mitteilung über den Geldeingang vorliegt. Daher wird neben der Bareinzahlung momentan an der Einrichtung einer elektronischen Zahlungsmöglichkeit gearbeitet. Sollten Sie sich für die Bezahlung per Nachnahme entscheiden wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen bearbeitet. Je nach Art und Umfang des Gutachtens kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

    Ist das Fahrzeug bei der Genehmigungsbehörde vorzuführen?

    Eine Vorführung des betreffenden Fahrzeuges ist nicht erforderlich.

    Soweit eine Identifizierung durch Vorführung ausnahmsweise doch erforderlich ist, wird diese zweckmäßigerweise durch die für die Zulassung zuständige Stelle im Wege der Amtshilfe vorgenommen.

    Was prüft die Genehmigungsbehörde und welchen Zweck verfolgt diese Prüfung?

    Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit und die Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen.
    Ziel der neuen EG-Richtlinie ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge in der Europäischen Gemeinschaft zu erleichtern. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Mit der Schaffung der EG-FGV ist diese EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden.

    Wie ist zu verfahren, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ohne Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens) ausgestellt wurde?

    Ist im Zusammenhang mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung bereits ein Vordruck einer Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefüllt worden - ohne dass bereits eine Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung erteilt wurde - ist der Vordruck zusammen mit dem unterschriebenen Antrag, den erstellten Gutachten inkl. der dazugehörigen Anlagen sowie einer Ausweiskopie zu übersenden. Auch hier ist das Übersenden des Originals der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht notwendig.

    Ist die Betriebserlaubnis bereits von der örtlich zuständigen Behörde mit erteilt worden, erfolgt (sofern die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind), die Zulassung des Fahrzeugs. Wurde die Betriebserlaubnis von einer unzuständigen Behörde erteilt, ist der Vorgang der jeweils nach Landesrecht zuständigen Stelle zu übersenden.

    Für welche Städte/Landkreise ist die Zulassungsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf zuständig?

    Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat dem Landkreis Marburg-Biedenkopf die Zuständigkeit für folgende Städte/Landkreise übertragen:

    * Stadt Frankfurt am Main
    * Stadt Darmstadt
    * Stadt Offenbach
    * Stadt Wiesbaden
    * Landkreis Gießen
    * Odenwaldkreis
    * Landkreis Bergstraße
    * Landkreis Groß-Gerau
    * Main-Taunus-Kreis
    * Rheingau-Taunus-Kreis
    * Landkreis Offenbach
    * Landkreis Darmstadt-Dieburg
    * Landkreis Limburg-Weilburg
    * Landkreis Marburg-Biedenkopf

    Wer ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (§ 70 StVZO)?

    Soweit die Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften der StVZO erforderlich wird, ist die Vorlage dieser Ausnahme Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung. Für Fahrzeuge der Klasse M (u. a. PKW, Wohnmobile) werden die entsprechenden Ausnahmen von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt.

    Für alle anderen Ausnahmegenehmigungen bleibt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Regierungspräsidien. Diese muss vor Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung bei der zuständigen Stelle vorliegen. Zur Verfahrensbeschleunigung leiten die Regierungspräsidien Kopien der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen per Fax/Mail der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde zu.

    Mit welchen Gebühren ist zu rechnen und wie kann ich bezahlen?

    Für eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV (einschließlich der Ausstellung der ZB II) sind 52,30 € zu zahlen; wird keine ZB II ausgestellt, ist sowohl im Fall der Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO als auch einer Genehmigung nach § 13 EG-FGV eine Gebühr in Höhe von 39,50 € nach Geb.-Nr. 227.1 zu entrichten.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Verwaltungsgebühren ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    Die Gebühren sind per Überweisung oder Nachnahme (zzgl. 4,00 €) zu zahlen. Die Gebühren für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (Zulassung des Fahrzeuges) werden bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde bezahlt.

    An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Genehmigungsverfahren wenden?

    Telefonisch erreichen Sie Frau Sauerwald (06421/405-1624) oder Herrn Klotz (06421/405-1620) innerhalb der Servicezeit montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Zimmer D016. Eine persönliche Vorsprache außerhalb der üblichen Servicezeit ist auch möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

    Sie finden uns unter folgender Anschrift:

    Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf
    Fachbereich Ordnung und Verkehr
    Fachdienst Kfz-Zulassung
    Im Lichtenholz 60
    35043 Marburg




    Gilt auch für die Zulassung von älteren EU-Fahrzeugen (ohne EG-Nr.)!

  6. #46
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    blackdevil2k1 hat damit schon erfahrungen gemacht


    naja schau dich hier in diesem forum allein um,dann wirst du auch verstehen warum es jetzt solches "sicherheitsgedöhns" gibt


    was hier manche für rad/reifen kombis fahren oder illegal xenon eintragen ham lassen NUR wegen solchen haben wir das ganze

    vll verstehen mich jetzt paar mehr warum ich ab und an aus der haut fahre

    ich hab auch knappe 2000€ tüv gezahlt und ein halbes jahr gewartet wegen solchen,ich nenn sie mal idioten

  7. #47
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Green-Tiger
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    Zitat Zitat von Corsa A Beitrag anzeigen
    was hier manche für rad/reifen kombis fahren oder illegal xenon eintragen ham lassen NUR wegen solchen haben wir das ganze

    vll verstehen mich jetzt paar mehr warum ich ab und an aus der haut fahre
    Dafür hab ich volles Verständnis. Bestes Beispiel ist ja im Moment "daniel2fast4you"

  8. #48
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von umbri
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    Zitat Zitat von Green-Tiger Beitrag anzeigen
    Dafür hab ich volles Verständnis. Bestes Beispiel ist ja im Moment "daniel2fast4you"
    stimm ich dir zu 100% zu

  9. #49
    daniel2fast4you
    Gast
    Zitat Zitat von Green-Tiger Beitrag anzeigen
    Dafür hab ich volles Verständnis. Bestes Beispiel ist ja im Moment "daniel2fast4you"
    oder noch zig Tausend andere die ihr nicht kennt

  10. #50
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Green-Tiger
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    01.03.08
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    Kommste nach Weiterstadt?

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