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Thema: D&W Bochum

  1. #1
    amos
    Gast

    Angry D&W Bochum

    Vor 5 Monaten hab ich bei D&W Bochum, direkt im Shop, ein Autoradio gekauft.

    Kostenpunkt : 200 €

    Anfangs war ich mit dem Teil recht zufrieden, bis es anfing zu spinnen. Leider hatte ich das Pech, das D&W in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat.

    Beim Anruf dort wurde mir also gesagt, das Radio könne man nicht einschicken, da der Lieferant es einbehalten würde. Und umtauschen können sie es im Moment auch nicht, jedoch solle ich mich bis Februar gedulden, dann würde er sich drum kümmern. Hab also meine Nummer da gelassen. Bis gestern war noch immer kein Anruf da, also bin ich in der Laden gefahren.

    Hab dem Verkäufer die Situation geschildert und er wollte einen Kassenbon sehen. Den hab ich allerdings dank Umzug nicht mehr.

    Allerdings einen Kontoauszug auf dem die Buchungsnummer steht, der Betrag das genaue Datum. Außerdem war ich mit zwei Freunden da als ich es gekauft hab. Nachdem er meinte ich könne ohne Kassenbon nichts erwarten und ich ihm antwortete das Zeugen reichen und ich kein Bon benötige, meinte er nur: Viel Spaß beim Anwalt.

    Soll sich jeder seine Meinung über den Laden bilden, aber ich werd da nie wieder etwas kaufen. Hab da etliche Sachen gekauft und dann wird man so behandelt.

    Frechheit.

    Das Radio ist nicht mehr zu gebrauchen.

    Als Schlusssatz meinte er noch: "Ich häts ja jetzt sofort umtauschen können, aber so nicht"

    Grüße.

  2. #2
    the_w
    Gast
    wenns dich stresst geh doch zum anwalt und fertig.

  3. #3
    Jo,bist ja schließlich im Recht.

  4. #4
    SLC-Corsa
    Gast
    Jedes Unternehmen, mit einer halbwegs gescheiten Warenwirtschaft,
    kann anhand des Kontoauszugs einen Kassenzettel in Kopie erstellen.
    Aber dieses ist natürlich mit Arbeit verbunden.

    Zu D&W sage ich jetzt mal lieber nichts......

  5. #5
    Er braucht ja rechtlich nichtmal nen Kassenzettel.
    Ein Zeuge reicht.
    Die Floskel "Umtausch nur mit Kassenbon" gibt es eigentlich garnicht.

  6. #6
    man kann die sachen auch direkt zum händler schicken..

    also bei pc teilen ist es so, dass die an hand der Nummer des Gerätes sehen ob dieses auch noch in der Garantie ist,
    sollte bei einem Radio genauso sein

    Aber davon ab du musst die Gewährleistung in Anspruch nehmen und nicht die Garantie

    Der Händler muss 24 Gewährleisten, dass das Gerät funktioniert und dieser kann beim Kauf 24 Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen

  7. #7
    AirArt
    Gast
    Es gibt keine Garantie als solche....

    Gewährleistung ist rechtlich vorgeschrieben....
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Anbieters/etc

  8. #8
    amos
    Gast
    Ich hab es gestern nochmal beim telefonischen Kundenservice versucht.

    Da sagte man mir, selbst mit Kassenbon, können die nix für mich tun, da insolvent.

    Echt.. son scheiss. Ich werds beim Hersteller versuchen.

  9. #9
    DDStyle87
    Gast
    In deinem Fall greift die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die du als Endkunde direkt gegenüber dem Händler hast. Diese gilt 2 Jahre. Tritt ein Fehler innerhalb von 6 Monaten auf liegt ein Sachmangel vor, bei dem davon ausgegangen wird, dass das Gerät bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass dem nicht so ist. Wäre das Gerät älter als 6 Monate wäre das umgekehrt (Beweislastumkehr).

    Bei Insolvenz ist das ein schwieriges Thema, aber da es ja um die Insolvenz des Verkäufers geht ( D&W ) und nicht um die des Herstellers, solltest du dich schleunigst an den Hersteller wenden.

    Auch ohne Kassenzettel hast du Gewährleistungsansprüche. Spätestens vor Gericht würden Zeugen ausreichen...

  10. #10
    CorsaRiesa
    Gast
    insolvenz?!mal was anderes, ich hab dort gestern online sitzkonsolen im shop bestellt...hat das jetz irgendwelche auswirkungen auf meine bestellung?!

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