ich kauf morgen bei opel ne lampe mein auto is zugeschneit mag heut nich mehr raus, habe aber was gefunden :
Im Normalfall leuchtet (bei Kfz) bei stehendem Motor und eingeschalteter Zündung die Ladekontrolllampe und erlischt schon bei geringer Drehzahl des Aggregats, spätestens nach einmaliger, kurzzeitiger Drehzahlerhöhung aus dem Leerlauf heraus, da an der Lampe keine Spannungsdifferenz mehr vorhanden ist. Ein anderes Verhalten deutet auf Defekte am Generator (Gleichrichter, Kohlen, Regler) oder einen Defekt der Lampe hin, vorausgesetzt die Bordbatterie ist nicht entladen. Die weitaus wichtigere Funktion der Lampe ist die Durchleitung bzw. Bereitstellung des Erregerstroms. Im Stand existiert im stromlosen Generator kein Magnetfeld. Da dies für die Stromerzeugung notwendig ist, ist es obligatorisch, den Rotor mit Strom zu versorgen, damit sich in diesem ein schwaches Feld aufbauen kann. Der Strom fließt von Klemme 15 (Zündungsplus) über die Ladekontrolllampe durch die Generatorwicklung gegen Masse (Kl 31) und ist durch die Glühlampe (4 W) auf etwa 300 mA begrenzt (ohne Lampe flössen 2 bis 5 A). Bei der Rotation des Läufers wird sodann in der Statorwicklung ein Strom induziert, welcher zum kleinen Teil (o.g. 2–5 A, je nach Drehzahl) über den Laderegler weiter in die Erregerwicklung des Rotors fließt und zum größeren Anteil als Nutzstrom an den Ausgangsklemmen (B+) entnommen werden kann. Ist die Ladekontrollampe defekt oder ist keine Batterie vorhanden/diese entladen, kann keine Fremderregung im Stand stattfinden, und daher wird auch bei laufender LiMa keine Spannung erzeugt. Dies ist auch der Grund, warum man Kfz mit völlig entladener Batterie nicht anschieben kann. Bei gebrauchten, älteren Lichtmaschinen kann sich im Rotor während der Lebensdauer ein schwaches Dauermagnetfeld gebildet haben, welches auch ohne anliegende Spannung besteht. Derlei Maschinen können auch ohne Ladekontrolllampe starten und im Betrieb Strom abgeben. Dies ist jedoch ein nicht vorgesehener Effekt, und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Lichtmaschine ohne Ladekontrolllampe bzw. ohne Fremderregung in Betrieb genommen werden kann.