meinses erachtens muss auch bei sitzen die nicht verstellbar sind eine lenkradhöhenverstellung vorhanden sein.
meinses erachtens muss auch bei sitzen die nicht verstellbar sind eine lenkradhöhenverstellung vorhanden sein.
So lautet es auf der Tüv Seite:
Sitze
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
Quelle: http://www.tuv.com/de/innenraum.html
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
Das habe ich auch schon gelesen habe da auch ne mail hin geschickt weil hört sich ja komisch an wenn die extra dahin schreiben ab 1996. hat den jemand so ein sitz schonmal eingetragen?
Ums Eintragen gehts ja nicht. Es geht ja nur darum, das kein Prüfzeichen oder Gutachten vorhanden ist.
wenn die kein prüfzeichen haben, woher will der tüv dann über die splitter und bruch eigenschaften bescheid wissen ? was hat es mit dem baujahr zutun, ob sich net eisenstange oder bisschen gfk in den rücken bohrt ? ich versteh des net....