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Thema: 60/40 - Tüv sagt NEIN

  1. #81
    Achja, das leidige Thema Lichaustrittkante!!!!

    Was die meisten Prüfer vergessen ist, dass die Scheinwerferunterkante nicht die Lichtaustrittskante ist. Es steht ja auch im Gesetztestext etwas von Spiegelkante und wie stellt man das fest?? Man legt ein Blatt Papier auf den Scheinwerfer und dann sieht man die "Spiegelkante", das ist meines Wissen nach die gültige Messgrundlage.

    Gruß Frank

  2. #82
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von TBX
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    interessant ist einzig und allein die lichtaustrittskante. schön zu sehen bei aufgelegtem blatt papier. ich als autodesigner könnte mir einen scheinwerfer ausdenken, der bis unterkante stoßstange reicht. solang das licht an der richtige stelle rauskommt, is alles im grünen bereich.
    und noch kurz zum thema "mit-federwegsbegrenzern-vollmachen":
    so ein unsinn. man müsste die karre aufbocken, bis die höhe stimmt und dann mit fwb vollmachen. dummerweise ist das absolut unfahrbar und nicht zulässig.

  3. #83
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    @oLeg-D
    Wenn deine Federn komplett ausgefedert spiel haben, dann würd ich fix Rebound-Dämpfer verbauen... Also Dämpfer die nicht so weit ausfedern wie die orginalen. Alles andere ist Lebensmüde.

    Massgebend für die 50cm ist die Lichtaustrittslinie/Kante und nicht die Unterkante des Reflektors.

    Wenn ein Tüv-Prüfer einem ein Fw einträgt mit ner Lichtaustrittskante von 45cm, heißt das nicht das man auf der sicheren Seite ist. Bei ner Kontrolle aufgefallen und nachgemessen, gibts dann ne Mängelkarte.

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