Hallo,
ich habe in meine Freundin´s Corsa einen Satz 30mm Vogtland Tieferlegungsfedern am Wochenende eingebaut und nun bin ich mir nicht schlüssig, ob ich die Federn eintragen muss oder ob das mitführen der ABE ausreicht.

Hier mal die ABE:

http://php.vogtland.com/get_pdf.php?...-FBRD-N03).pdf

Ich verstehe das eigentlich so, dass wenn die Originale Serienbereifung drauf ist (was ja auch der Fall ist), dass das mitführen der ABE ausreicht und das eine Eintragung nur gemacht wären müsste, wenn das Fzg Anhängerkupplung hätte.

Andernseits wiederrum bin ich der Meinung, dass jede Veränderung am Fahrwerk eintragungspflichtig ist. Was sagt ihr?