Das siehst du hinten, ob dort ein Anschluß ist, wo du deinen Serienmäßigen Motor von der LWR einhaken kannst. Die AE sind generell eintragungsfrei. Normalerweise aber so gedacht, daß du dir welche ohne kauftst, wenn dein FAhrzeug keine hat, und du welche mit holst, wenn dein Fahrzeug sie ab werk drin hatte. Normalerweise darf man keine LWR außer Kraft setzen, oder zurückrüsten. Wenn du es machst, dann mußt du es so machen, dass man es nicht nachvollziehen kann, ob du sie jemals besessen hast. Is ja auch kein Problem. Nur dann auch den Schalter verschwinden lassen. Wenn du ihn da läßt, gibt es Theater mit dem Tüv. Is so, als wenn du eine 3. Bremsleuchte hast, die nicht funktioniert. 3. Bremsleuchte ist nicht Pflicht, aber wenn du sie hast, muß sie funktionieren!