Seite 4 von 11 ErsteErste ... 23456 ... LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 40 von 101

Thema: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

  1. #31
    TigraFan2004
    Gast
    Zitat Zitat von ice tiger
    @ tigrafan2004

    wenn deine BE entzogen wurde, wie hast das auto denn dann nach Hause gekriegt? darfst doch dann normalerweise keinen meter mehr fahren!?

    mfg

    Ich hab nochmal mit dem Beamten geredet und konnte mit ihm vereinbaren, dass ich das Auto bei mir zuhause abstellen darf.

    P.S. Hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen, ob die schon den Polizeibericht haben von der BE-Entziehung. Als die nach dem Grund der Entziehung fragten und ich ihnen diesen mitteilte, mussten die am Telefon lachen, weil sowas bei denen bisher nicht vorgekommen ist.

  2. #32
    unschuldig
    Gast
    Zitat Zitat von TigraFan2004
    Zitat Zitat von ice tiger
    @ tigrafan2004

    wenn deine BE entzogen wurde, wie hast das auto denn dann nach Hause gekriegt? darfst doch dann normalerweise keinen meter mehr fahren!?

    mfg

    Ich hab nochmal mit dem Beamten geredet und konnte mit ihm vereinbaren, dass ich das Auto bei mir zuhause abstellen darf.

    P.S. Hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen, ob die schon den Polizeibericht haben von der BE-Entziehung. Als die nach dem Grund der Entziehung fragten und ich ihnen diesen mitteilte, mussten die am Telefon lachen, weil sowas bei denen bisher nicht vorgekommen ist.
    ähhh, wo kommst du ca. her?
    weil ich kenne hier nämlich auch keinen einzigsten in der nähe dessen BE entzogen wurde weg so einem SCHEI*
    wenn ich sehe was hier für schrottkarren rum fahren die angehalten werden und dann trotzdem weiter fahren, brauch ich mir echt keine gedanken mehr machen :?
    ausserdem bin ich schon 5 mal angehalten worden, 5 mal wollten sie den Fahrschzeugschein sehen und 5 mal hat die rennleitung sich nicht mal die mühe gemacht auch nur ansatzweise irgendeine nummer auf fahrwerk felge etc. zu kontrollieren!
    vielleicht spielt das alter des fahrers dann doch schon eine rolle!?!?
    wenn ich rennleitung wäre und da kommt so ein führerscheinneuling mit sehr lauter musik um die ecke dessen wagen vielleicht dann auch noch so aussieht als würde er gleich auseinanderfallen, würde ich den auch eher kontrollieren (bzw. etwas genauer schauen) als einen der schon etwas älter ist und dessen wagen eher gepflegt daher kommt!
    ich kann mir auch nicht vorstellen das ein freundlicher polizist einen Porsche GT2 anhält und dann jedes fitzelschen kontrolliert!!! :shock:

  3. #33
    noam
    Gast
    Zitat Zitat von ice tiger
    ...im Gegenzug mal die Gelegenheit kriegen würde mir dann mal 5 Minuten den Dienstwagen der Rennleitung anzuschauen, find ich garantiert auch irgendwas, auf dem ich so rumreiten könnte!
    Sie werden es nicht glauben, sber sowohl in den Funkstreifenwagen als auch in den Zivilstreifenwagen sind Sonderumbauten wie zum Beispiel das Blaulicht und Martinshorn im Fahrzeugschein eingetragen.


    Zu Fahrwerksgutachten:
    In der Regel ist in den Gutachten der Vermerkt enthalten, dass eine Eintragung lediglich erfolgen darf und kann, wenn der 50cm Grenzwert nicht unterschritten wird. Da gerade dieser Wert in direktem Zusammenhang mit der Reifen wie auch Felgenwahl steht, ist er, unabhängig des angegeben verstellbare Bereich von gewindefahrwerken, ohne einschränkung gültig.

    MfG
    Normann Kohne

  4. #34
    Corsaconni
    Gast
    hi,
    also ich komme aus der nähe von nürnberg!fahrt bitte nie auf nürnberg oder umgebung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! im ernst,mir haben sie auch alles abgenommen!ALLES!mein auto wurde stillgelegt,meine abe`s wurden mitsamt den fahrzeugpapieren sichergestellt!3 punkte,ca.150€ gelsdstrafe + ca250€ neue tüvgebühren!

    so,nun zur vorgeschichte!
    mein corsa war komplett von tüv (bayern) abgenommen!wirklich alles,und für alles andere hatte ich abe`s!
    polizeikontrolle,alles normal bis der nette herr mit der grünen mütze zu mir sagt,alles ok,nur ihre scheinwerfer sind zu tief!ich sage,naja,ist ja alles so eingetragen mit gewindelänge und so weiter!alles wurschd,das auto muß zum tüv!wie gesagt ich bin dann mit der polizei zum tüv!
    so,der nette herr mit dem blauen kittl sagte gleich,schon wieder so ne scheiß tuning-kiste!*prima*
    Jedenfalls das ende vom lied war das meine sw-unterkannte bei 46cm war und somit mein corsa nicht der stzvo entsprach!
    jetzt kommt der hammer,der tüvprüfer der mir den tag versaut hatte,hatt vor ca.4-5 jahren meinen corsa eingetragen!zumindest das fahrwerk und die felgen!und man kann gar nichts machen.... gar nichts,leider,das ist deutschland!stellt euch mal vor ihr gebt hunderte von euro aus an einen netten herrn vom tüv und ihr habt null rechtssicherheit!
    jedenfalls ich bin bedient!es ging sogar soweit das die polizei mich tagelang gesucht hat,nachdem ich mein auto wieder zugelassen hatte!diese polizist ist mindestens einmal am tag bei uns im dorf rumgekurft und hatt nach mir und meinen auto ausschau gehalten!
    einer alleine hatt keine macht,aber alle miteinander könnten was bewirken!nicht nur wir opelfahrer,sonder alle,vw,japaner usw.!man sollte da mal was anzetteln,den die haben die selben probl.!

    das wars mal fürs erste!

    gruß conni

  5. #35
    noam
    Gast
    Zitat Zitat von Corsaconni
    und man kann gar nichts machen.... gar nichts,leider,das ist deutschland!stellt euch mal vor ihr gebt hunderte von euro aus an einen netten herrn vom tüv und ihr habt null rechtssicherheit!
    diese aussage möchte ich korrigieren. gerade weil wir uns in deutschland befinden kann man an dieser stelle ansetzen, da uns durch das grundgesetz das prizip der rechtsstaatlichkeit garantiert wird.

    es liegt an dir zivilrechliche schritte mit dem ziel der begleichung der regressansprüche gegen den TüV Prüfer, der dir damals die eintragung gemacht hat, einzuleiten. dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.

    ich habe von einem fall gelesen in dem ein tüv prüfer dazu verurteilt wurde wegen einer nicht rechtmäßigen eintragung und eine darauf folgende stilllegung entstandene folgekosten für den fahrzeughalter zu erstatten nach dem prizip der schadensersatzpflicht des bgb. leider kann ich dir keine genauen daten sowie das aktenzeichen dazu benennen.

    leider muss ich aber anfügen dass du in meinen augen selber schuld bist an diesem vorfall. meiner auffassung nach hat man sich bevor man irgendwelche umbauten durchführt oder durchführen lässt über deren legalität zu informieren und da in dem gutachten sicherlich die 50cm höhe der untersten kante der lichtaustrittsfläche erwähnt war und du nicht nachgemessen oder dieses gar bewust ignoriert hast, würde ich es eher begrüßen deinerseits auf rechtliche schritte zu verzichten und für deinen fehler zu büßen!

  6. #36
    Hoppelflitzer
    Gast
    Aber man ist doch nicht dazu verpflichtet, sich die ganzen Gutachten durch zulesen als Halter.
    Folgedessen kann man als Halter doch nichts dafür, wenn der Prüfer es nicht durchliest und sagt: Hören´se mal, das geht aber nicht wegen...!!!!
    Damit hat der Prüfer seinen Job doch nicht zu 100% erledigt

  7. #37
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von cheeky_devil
    Registriert seit
    01.11.03
    Beiträge
    1.380
    jetz ma janz doof, aba wat is wenn man n briefchen mit der begründung das des von 1986 is wo sich kaum eenern auddo leistn konnte, 20 jahre druff wartn musste, kaum an tuning zu denkn war und das sich viele hersteller neuer autos ne sondergenehmigung erwirkn ann herrn verkehrsminister zu schickn=?? ... is der eigntli für gesetzessachn auch mit zuständig?

    frag deshalb weil meen opa desöfteren da wo der irgndwien büro hat zu tun hat ops:

  8. #38
    Wonninet
    Gast
    Zitat Zitat von Hoppelflitzer
    Aber man ist doch nicht dazu verpflichtet, sich die ganzen Gutachten durch zulesen als Halter.
    Folgedessen kann man als Halter doch nichts dafür, wenn der Prüfer es nicht durchliest und sagt: Hören´se mal, das geht aber nicht wegen...!!!!
    Damit hat der Prüfer seinen Job doch nicht zu 100% erledigt
    ich finde zwar das man schon lesen sollte was man sich da einbaut und worauf es ankommt, aber ich finde auch das der TÜV als eine Einrichtung die es wissen sollte darauf hinweisen sollte, es nicht zu beachten weil sie es auch unsinnig findet ist war ganz nett aber uns beschert es den ärger

    leider schütz unwissenheit vor strafe nich...

  9. #39
    noam
    Gast
    ich muss bemerken dass ihr meinen beitrag nicht aufmerksam gelesen habt. ansonten hättet ihr eure fragen nicht gestellt, denn diese wegen in den von mir noch einmal hier angeführten textpassagen beantwortet.

    Zitat Zitat von noam
    es liegt an dir zivilrechliche schritte mit dem ziel der begleichung der regressansprüche gegen den TüV Prüfer, der dir damals die eintragung gemacht hat, einzuleiten. dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.

    ich habe von einem fall gelesen in dem ein tüv prüfer dazu verurteilt wurde wegen einer nicht rechtmäßigen eintragung und eine darauf folgende stilllegung entstandene folgekosten für den fahrzeughalter zu erstatten nach dem prizip der schadensersatzpflicht des bgb. leider kann ich dir keine genauen daten sowie das aktenzeichen dazu benennen.

    zur frage von tina:

    die stvo und stvzo sind verordnungen des bundesverkehrsministeriums, die auf anraten einer versammlung von verkehrssachverständigen erweitert, gekürzt oder umformuliert wird.
    diese verordnung wird durch den bundesverkehrsminister erlassen, muss aber durch den bundestag abgesegnet werden.

    bei dieser aussage bin ich mir nicht zu hundert prozent sicher. falls dieses so nicht stimmt, bitte ich um mitteilung und ich werde es umgehend korrigieren.

  10. #40
    unschuldig
    Gast
    Zitat Zitat von noam
    Zu Fahrwerksgutachten:
    In der Regel ist in den Gutachten der Vermerkt enthalten, dass eine Eintragung lediglich erfolgen darf und kann, wenn der 50cm Grenzwert nicht unterschritten wird. Da gerade dieser Wert in direktem Zusammenhang mit der Reifen wie auch Felgenwahl steht, ist er, unabhängig des angegeben verstellbare Bereich von gewindefahrwerken, ohne einschränkung gültig.

    MfG
    Normann Kohne
    d.h.: egal welcher tieferlegungsbereich in den fahrwerksgutachten eingetragen ist, solange die "Unterkante Lichtaustritt" (ist das die unterste kante vom scheinwerfer aussen od. scheinwerfer innen?)weniger als 50cm beträgt, das gutachten erloschen ist?????

    und wenn ja, WOZU HAB ICH DANN 1300,- EURO FÜR MEIN FAHRWERK AUSGEGEBEN ??? :shock:

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •